Neue Rahmenvorgaben für Stromnetztarife in Vorbereitung
Ein Bestandteil des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) sind neue Vorgaben für die Gestaltung der Stromnetztarife, die ab 2027 von den Netzbetreibern angewandt werden. Der Maximalwert der Stromleistung, wenn auch nur für kurze Zeit in Anspruch genommen, wird die Netzkosten stärker bestimmen als bisher. Weniger relevant für die Gesamtkosten wird hingegen die verbrauchte Strommenge sein.
Die Regulierungsbehörde E-Control arbeitet an der Grundsatzverordnung. Eine erste Konsultation wurde im März 2026 durchgeführt. Die öffentliche Auflage des Entwurfs ist für Juli angekündigt.
Bei Betrieben, Gemeinden oder Haushalten sind höhere Netzkosten zu erwarten, wenn sie stromgeführte Geräte betreiben, die eine große Leistungsabnahme erfordern. Dazu zählen bspw. Wärmepumpen, Lüftungsanlagen oder das Aufladen von E-Fahrzeugen im Schnelllade-Modus. Spitzenlast-Management und die optimale Einbindung von Batteriespeicher werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen, um die Gesamtkosten für den Stromnetzbezug möglichst gering zu halten. Großbatterieanlagen werden von Netzkosten befreit sein, wenn sie über ein netzdienliches Energiemanagement verfügen.

