Neue Rahmenvorgaben für Stromnetztarife in Vorbereitung
Ein Bestandteil des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) sind neue Vorgaben für die Gestaltung der Stromnetztarife, die ab 2027 von den Netzbetreibern angewendet werden. Die E-Control arbeitet an der Grundsatzverordnung; die öffentliche Begutachtung des Entwurfs wurde Ende Juni gestartet.
Die maximale Stromleistung, wenn auch nur für kurze Zeit erforderlich, wird die Netzkosten stärker bestimmen, während die bezogene Strommenge bei den Netztarifen an Gewicht verlieren wird. Damit sollen die Kosten für den Netzausbau verursachergerecht aufgeteilt und Anreize für eine netzverträgliche Inanspruchnahme gesetzt werden.
Für Betriebe oder Gemeinden sind höhere Netzkosten zu erwarten, wenn sie stromgeführte Geräte betreiben, die eine große Leistungsabnahme erfordern. Dazu zählen bspw. Wärmepumpen oder das Aufladen von E-Fahrzeugen im Schnelllade-Modus. Spitzenlast-Management und die optimale Einbindung von Batteriespeichern werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen, um die Gesamtkosten für den Stromnetzbezug möglichst gering zu halten. Bei großen Batteriespeichern entfallen die Netzkosten, wenn sie über ein netzdienliches Energiemanagement verfügen. Die genaueren Bestimmungen dazu sind noch in Diskussion.

