Heizungstausch und Sanierung: Anmeldung zur Förderung startet
Ab 2027 sind neue Fördermittel für thermisch-energetische Sanierungen und für den Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem verfügbar. Schon ab 2. November kann im Rahmen einer Sonderaktion die Förderung für einen Heizungstausch reserviert werden.
Bundes- und Landesförderung bei Heizungstausch
Gefördert wird der Austausch von Ölkessel, Gasheizungen oder Direktstromheizungen, wenn sie durch eine Pelletsheizung, Wärmepumpe oder einen Netzanschluss ersetzt werden. Die Förderhöhe beträgt zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Zusatzförderungen in der Höhe von 5.000 Euro gibt es für eine Tiefenbohrung bei Wärmepumpen, eine thermisch Solaranlage ist mit 2.500 Euro förderbar.
Für eine Registrierung braucht es ein Protokoll der Energieberatung des Landes. Umzusetzen ist der Heizungstausch innerhalb von 9 Monaten. Die zusätzliche Landesförderung von 3.000 Euro ist im Anschluss zu beantragen.
Dämmung und Sanierung von Wohngebäuden wird gefördert
Für die energetische Gesamtsanierung von Wohngebäuden sind ab 2027 Förderpauschalen zwischen 10.000 und 20.000 Euro möglich, abhängig von der Verbesserung der Energieeffizienz. Maximal 30 Prozent der Sanierungskosten werden gefördert. Für Einzelmaßnahmen wie bspw. Fenstertausch sind fixe Förderpauschalen vorgesehen.
Die Antragstellung erfolgt mit Energieausweis vor Umsetzung. Anträge für Einzelmaßnahmen werden nach Auftragserteilung gemeinsam mit einem Energieberatungsprotokoll gestellt.

