28.09.2026

Gemeinsame Energienutzung kommt ab Oktober

Neue Modelle für das Teilen von Strom

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) fasst unter „gemeinsame Energienutzung“ alle Modelle zusammen, bei denen mehrere Teilnehmer gemeinsam erneuerbaren Strom nutzen – produzieren, verbrauchen, speichern oder verkaufen. Neu ist ab 1. Oktober die Möglichkeit, dass von einem Überschussproduzenten der Strom auf weitere Partner aufgeteilt wird, ohne dass dafür eine Vereinsgründung erforderlich ist. Das wird über einen Peer-to-Peer-Vertrag geregelt. Weiters sind Eigenverbrauchsanlagen eines Stromkunden über mehrere seiner Standorte möglich.

(C) Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
PV-Anlage, Bild: Pixabay

Vorteile: günstige Tarife, reduzierte Netzgebühren

Bei einer gemeinsamen Energienutzung wird der Lieferpreis für den Strom frei festgelegt. Auch eine kostenlose Weitergabe ist zulässig, beispielsweise innerhalb der Familie. Für Gemeinden wird die Aufteilung von eigenem Strom unter dem Modell „Eigenverbrauchsanlage“ auf mehrere Gebäude und Verbraucher eine wirtschaftlich interessante Option.

Bei den Netztarifen sind ebenfalls Vergünstigungen vorgesehen, falls der Austausch im lokalen oder regionalen Umfeld stattfindet. Die Höhe der Netzgebühreinsparung wird erst festgelegt und ab Anfang 2027 in Kraft gesetzt.